Podcast zur Sozialen Selbstverwaltung
Roman G. Weber .- Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit
Roman G. Weber spricht mit Prof. Dr. Birgit Schröder von der Hamburger Fern-Hochschule über die Soziale Selbstverwaltung. Ein informativer und interessanter Podcast.
 
HIer der Link zum reinhören:
 
 
 
 
Sozialwahl 2023
 
 
 
Die Sozialwahlen sind ausgezählt. Überall wo Friedenswahlen stattfanden, sind die Plätze in den Gremien besetzt.
In den Bereichen in denen Urwahlen stattfanden, müssen einige Plätze noch besetzt werden z. B. in den Widerspruchsausschüssen.
Sobald aus allen Gremien die Besetzungen feststehen, informieren wir auf unserer Homepage darüber - in welchen Ausschüssen und Verwaltungsräten ihre gewählten ACA-Mitglieder sich für unsere Selbstverwaltung einsetzen.
 
Wir danken allen unseren Wähler*innen recht herzlich für ihre Unterstützung.
 
 
EHRENAMTLICHE GERICHTSBARKEIT - Arbeits- und Sozialgerichte
Ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter*innen, für die Arbeitnehmendenseite, werde in unregelmäßigen Abständen immer wieder  gesucht.
Wenn sie Interesse und / oder Fragen haben und bereit sind für die ean so ein Amt zu übernehmen, freuen wir uns über eine E-Mail an ean@ekiba.de. Gerne setzen wir sie auf unsere Warteliste und sobald Richter*innen gesucht werden, informieren wir sie.
 
FAQ - Häufig gestellte Fragen:
 
Wie läuft das mit meinem Arbeitgeber? 
Der/ die Arbeitgeber*in  (AG) bekommt die Arbeitszeit, die sie für diese Arbeit aufwenden, im Normalfall, erstattet.  
 
Kann ich mich auch als Arbeitgebervertreter*in um ein Amt bewerben:
Ja, aber nicht bei der ean. Wenn sie Arbeitgeber und Vertreter*in eines Arbeitgebers sind fragen sie bitte direkt bei ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) nach.
 
Mindestalter:
Für das Arbeitsgericht ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgebeben.
Beim Sozialgericht beträgt das Mindestalter 30 Jahre.
 
Muss ich diese Zeit nacharbeiten?
Nein, da der AG diese Zeit erstattet bekommt. Wie sich das praktisch machen lässt, das sollten sie in Absprache mit ihrem AG klären.
 
Bekomme ich eine Erstattung von Fahrkosten und Sitzungsgeld?
Es gibt kein Sitzungsgeld. Fahrkosten werden auf Antrag aber erstattet. Diesen Antrag erhalten sie normalerweise schon mit der Ladung zur Sitzung.
 
Ein Termin fällt in meine Urlaubszeit - muss ich den Urlaub abbrechen?
Nein! Sie müssen die Ladung zu einer Verhandlung des Gerichts bestätigen oder  wenn der Termin nicht machbar ist absagen. Dies geht ja nach Gericht sogar per Email  oder ein Freiumschlag liegt der Ladung bei.
 
Kann ich das? Welche Vorkenntnisse brauche ich?
Vorkenntnisse z. B. Erfahrung als Mitglied eines Betriebsrates, einer Personal-  oder Mitarbeitendenvertretung sind hilfreich. Praktische  Erfahrungen in der Berufswelt und Austausch im Betrieb mit Kolleg*innen helfen um  diese Erfahrungen mit in die Gerichtsbarkeit einzubringen. Erfahrungen in Mediation, Konfliktbearbeitung oder allgemeines Grundwissen im Arbeitsrecht (z. B. durch die Ausbildung in einem Verwaltungsberuf bei einem öffentlichen AG)  sind hilfreich aber keine Bedingung.
 
Wie viele Termine sind das im Jahr und wie lange dauert eine Verhandlung?
Die Häufigkeit liegt bei ca. 4 Terminen jährlich. Die Dauer der Verhandlungen hängt vom jeweiligen Gericht ab. Die Verhandlungen werden am Verhandlungstag abgeschlossen. In der Ladung ist die Dauer der Verhandlungen (es finden norm. mehrere Verhandlungen an einem Tag statt) bereits angegeben.
Ein Verhandlungstag kann zwischen 2 - max. 7 Stunden gehen.
 
Wobei der Schnitt (bei mir) bei 3,5 Stunden / Verhandlungstag liegt. 
 
Fortbildungen
Vor Corona wurden von verschiedenen Seiten immer wieder Fortbildungen für ehrenamtliche Richter*innen  angeboten. Zum Teil von den Arbeitsgerichten selbst, von Verbänden (ACA, Richter*innen verbänden und Gewerkschaften). Dies wird sicher wieder aufleben. 
 
Für Fragen stehen aber auch die bisherigen Arbeits- und Sozialrichter*innen aus der ean-Baden gerne zur Verfügung.
 
Schreiben sie  uns an: ean@ekiba.de